Unsere Positionierung zum Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD

VAUDE begrüßt die geplante verpflichtende Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der EU. Wir setzen uns für ambitionierte, schnell wirksame und verbindliche Standards für mehr Nachhaltigkeit auf EU-Ebene für möglichst viele Unternehmen ein.

Rechtlich verbindliche Nachhaltigkeitsstandards nötig

Freiwillige Analysen der eigenen Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie freiwillige Maßnahmen und Verantwortungsübernahme haben bei weitem nicht zu ausreichendem Engagement der Wirtschaft geführt, ihren Beitrag zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, zum Pariser Klimaschutzabkommen oder zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen zu leisten. 

Aus diesem Grund unterstützt VAUDE den Vorschlag der EU-Kommission, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen zu schaffen, um deren negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie die Umwelt zu ermitteln, zu begrenzen und abzuschaffen bzw. wiedergutzumachen.

Impact wichtiger als Unternehmensgröße

VAUDE unterstützt den im Entwurf der EU-Kommission vorgesehenen Geltungsbereich, nach dem ab 2026 Großunternehmen (mindestens 500 Beschäftigte und 150 Mio. € Mindestumsatz) und ab 2028 Unternehmen aus Risikobranchen mit mindestens 250 Beschäftigten und Mindestumsatz von 40 Mio. € gemäß CSDDD verpflichtet werden.

Wobei aus unserer Sicht das Risikopotential eines Unternehmens der sinnvollere Parameter wäre als die Unternehmensgröße: Auch sehr kleine Unternehmen können gravierende Auswirkungen auf vulnerable Gruppen oder sensible Naturräume wie Moore haben. Deshalb sollten aus Sicht von VAUDE auch kleine Unternehmen (KMU) aus Risikobranchen in die Regelungen der CSDDD einbezogen werden.

Regeln auch für Nicht-EU-Unternehmen verbindlich

Als Unternehmen, dessen Absatzmarkt in der EU von global agierenden Unternehmen dominiert wird, ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass die CSDDD auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gilt, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten.

Klimaschutz ist Sorgfaltspflicht

Die EU-Kommission sieht vor, dass Unternehmen ihr Geschäftsmodell und ihre Unternehmensstrategie auf die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C gemäß Pariser Klimaschutzabkommen ausrichten müssen.

VAUDE begrüßt dies ausdrücklich und fordert darüber hinaus, dass Unternehmen aus Risikobranchen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße wissenschaftsbasierte Klimaziele in ihre Strategie integrieren, sowie dass neben Klimaschutz auch der Schutz von Biodiversität und Trinkwasser als unternehmerische Sorgfaltspflichten aufgenommen werden.

Wertschöpfungsketten sauber definieren

Die EU-Kommission wählt in ihrem Entwurf zu CSDDD den Begriff der „etablierten Geschäftsbeziehungen“, um Wertschöpfungsketten zu definieren. Aus Sicht von VAUDE ist dies keine geeignete Definition; sie ist zu vage und birgt die Gefahr, wesentliche Risiken aus der Wertschöpfungskette außer Acht zu lassen oder Lieferanten häufiger zu wechseln. Stattdessen sollte sich das EU-Lieferkettengesetz an den UN-Leitprinzipien orientieren und nach einem risikobasierten Ansatz für alle direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen gelten.

Mitgliedschaft in Initiativen ersetzt nicht Unternehmens-Verantwortung

Ambitionierte Standard- und Zertifizierungssysteme können aus der Erfahrung von VAUDE heraus wichtige Unterstützung bei der Erfüllung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowohl bezogen auf Menschenrechte als auch auf Umweltschutz leisten, sofern sie Vertreter*innen der betroffenen Akteure in die Definition von Kriterien und Governance einbeziehen, nachweislich hohe Anforderungen an Mitgliedsunternehmen stellen und die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen transparent machen. 

Sie können aus Sicht von VAUDE Unternehmen jedoch nicht pauschal von ihrer Verantwortung befreien oder diese stellvertretend für sie erfüllen.

Zivilrechtliche Haftung stärkt Umsetzung

Unternehmen müssen haften, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen und deshalb Menschenrechte verletzt werden oder die Umwelt geschädigt wird. Dabei geht es nicht darum, Unternehmen für das Fehlverhalten von Lieferanten verantwortlich zu machen, sondern um die eigene Verantwortung des Unternehmens, Schäden an Mensch und Umwelt durch angemessene Maßnahmen zu verhindern.

Der im Entwurf der EU-Kommission vorgesehenen Kombination behördlicher Kontrolle einschließlich Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung stimmt VAUDE zu.

Notwendig ist jedoch auch eine Harmonisierung der Sanktionen innerhalb aller EU-Staaten, statt dies den EU Staaten selbst zu überlassen: Schwache nationale Durchsetzungsregeln dürfen nicht zum „Standortvorteil“ werden.

Betroffene müssen ihr Recht einklagen können / Eingriffsnorm

Damit Betroffene ihre Rechte auch in Europa einklagen können, sieht der Entwurf der EUKommission eine sogenannte „Eingriffsnorm“ vor.

VAUDE unterstützt dies, da so sichergestellt wird, dass die Regelungen der CSDDD auch auf Betroffene Anwendung finden, wenn das nationale Recht ihres Heimatlandes nicht dem (strengeren) EU-Recht entspricht.

Geschäftsführer-Verantwortung / Directors´ Duties und GeschäftsführerVergütung abhängig von Nachhaltigkeitsleistung 

Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie wichtig es für eine konsequente Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in die unternehmerische Praxis ist, dass die Geschäftsleitung selbst Verantwortung dafür übernimmt. Daher begrüßt VAUDE die von der EU-Kommission vorgesehene Regelung zu Directors´ Duties.

VAUDE setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die variable Entlohnung der Unternehmensleitung auch an die Nachhaltigkeits-Leistung des Unternehmens gekoppelt wird, um Nachhaltigkeitszielen die notwendige Vorrangigkeit und Wichtigkeit in der Unternehmenspraxis zu sichern. 

Gemeinsam endlich vorwärts!

Als VAUDE wünschen wir uns, dass wir in Europa alle Kräfte bündeln und ein wirksames EULieferkettengesetz verabschieden. Wir fordern die Unternehmensverbände aller Branchen dazu auf, proaktiv, konstruktiv und kreativ daran mitzuwirken. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass europäische Unternehmen messbar ihren Beitrag zur Einhaltung von Menschenrechten und zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen leisten. 

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen.